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Telefon 0431-77599617

Schimmelpilz Gutachten

6 Schritte zum Gutachten

  1. Der telefonische Kontakt
  2. Die Ortsbesichtigung
  3. Messungen und Beprobung
  4. Datenauswertung
  5. Erstellung eines Gutachtens
  6. Besprechung der Ergebnisse

1. Der telefonische Kontakt

Sie haben mich im Internet oder durch Empfehlung gefunden? Danke dafür und rufen Sie mich gern an oder nutzen Sie für meinen Rückruf das Kontaktformular auf dieser Webseite.

Wenn Sie mich nicht gleich erreichen liegt das meist daran, dass ich bei anderen Kunden tätig bin. Bitte haben Sie dafür Verständnis und bedenken, dass auch Sie im Auftragsfall meine volle Aufmerksamkeit für Ihr Problem bekommen möchten.

Im ersten Gespräch am Telefon könne wir  schon einige ganz entscheidende Dinge klären. Dafür benötige ich eine kurze Schilderung Ihrer Sorgen. Wenn ich erkenne worum es geht kann ich Ihnen Auskunft geben, ob ich Ihr richtiger Ansprechpartner bin und ob eine Untersuchung zum aktuellen Zeitpunkt Sinn macht.

Meine Profession ist das Erkennen und bewerten von Schimmelpilzen. Ich kann Ihnen leider keine  Rechtsberatung, medizinische Diagnosen oder verbindliche Hilfe bei  Baumängeln anbieten weil ich dafür nicht ausgebildet bin. „Schuster bleib bei deinen Leisten“, das möchte ich auch künftig so halten.

Sofern wir festgestellt haben dass ich der richtige Partner für sie sein kann, können wir einen Termin für eine Ortsbesichtigung  vereinbaren. Dafür benötige ich Ihre Kontaktdaten und die genaue Anschrift sowie immer eine Telefonnummer unter der ich Sie erreiche falls ich nicht pünktlich bei Ihnen sein kann.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Ihr Problem nicht am Telefon lösen kann. Ihr Arzt behandelt Sie auch nicht telefonisch.

Ein wichtiger Hinweis: Aufträge für ein Gutachten übernehme ich niemals vor einer erfolgten Ortsbesichtigung. Ohne den Schaden gesehen zu haben mache ich keine verbindlichen Angebote.

Der letzte Schritt mich persönlich kennen zu lernen ist Ihr schriftlicher Auftrag den ich  als Mail, Fax oder postalisch erwarte. Bedauerlicherweise hat mich die Erfahrung gelehrt, darauf zu bestehen.

 

2. Die Ortsbesichtigung

Die Ortsbesichtigung ist der wichtigste Teil der gesamten Begutachtung. Hierbei mache ich mir ein Bild über das Ausmaß des Schadens, die allgemeine Wohnsituation und die aus dem Schaden folgenden Beeinträchtigungen für die Raumnutzung. Außerdem kann ich über erste Messergebnisse meist schon eine ungefähre Ursachenbestimmung des Schadenereignisses vornehmen. Dafür nehme ich die notwendigen Daten auf wie Temperaturen, Luft- und Materialfeuchten und befrage Sie zu Ihrem Wohnverhalten.

Wichtig ist die Herstellung oder Beibehaltung der üblicherweise vorherrschenden Wohnbedingungen. Es nützt für eine Untersuchung gar nichts, betroffene Räume vor meinem Besuch besonders intensiv zu lüften, besonders gut zu heizen oder gar den Schimmel vorher zu entfernen. Diese Maßnahmen führen zu falschen Schlussfolgerungen meinerseits und machen die Ursachensuche unnötig langwierig und teuer. Zeigen Sie mir die Räume so realistisch wie möglich.

Für die Beurteilung von Baumängeln oder Schäden am Gebäude ist es wichtig dessen genauen Aufbau zu kennen. Bitte versuchen Sie Unterlagen über die Herstellung des Gebäudes oder durchgeführte Modernisierungen zu bekommen wie z.B. Baubeschreibungen, Statiken oder Schnitte. Die Verfügbarkeit von Grundrissen und Lageplänen erleichtert die Datenaufnahme ungemein.

Zum Abschluss der Ortsbesichtigung geben ich Ihnen eine erste Einschätzung und wir besprechen das weitere Vorgehen.

Häufig sind die Ergebnisse schon ausreichend um den Schaden zu lokalisieren und Abhilfe zu schaffen. Teure Messungen und Sachverständigengutachten werden meist nur im Streitfall benötigt.

Sollten aber doch weitere Schritte notwendig werden besprechen wir diese. Gemeinsam legen wir fest welche zusätzlichen Untersuchungen durchgeführt werden sollen, wie diese zu dokumentieren sind und ob eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse oder ein Gutachten erstellt werden soll. Selbstverständlich bekommen Sie dafür eine verbindliche Auskunft über die anfallen Kosten direkt vor Ort oder im Nachgang als schriftliches Angebot.

Wichtiger Hinweis: Versuchen Sie (egal in welcher Partei Sie sich wiederfinden) immer in ruhiger und sachlicher Atmosphäre über die Probleme zu reden. Das Ergebnis eines Rechtsstreits kann niemand vorhersagen. Das es meist sehr teuer wird ist die einzige Klarheit die vorher feststeht.

Ich empfehle Ihnen zum Ortstermin immer die andere Partei ebenfalls einzuladen und dies zu dokumentieren. Damit habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.

 

3. Messung und Beprobung

Die Aufnahme weitere Messergebnisse und die Beprobungen wird, sofern sie nicht im ersten Ortstermin erfolgen kann, in einem weiteren Termin durchgeführt. Manchmal muss ich den Schimmel suchen und dafür sind kleine Demontagearbeiten notwendig wie das Entfernen von Fußleisten, das Aufnehmen von Teppichboden oder ähnliches. Für diese Arbeiten und auch für Entnahme von Materialproben von Tapeten, Möbelteilen oder das Bohren in Böden, Wände usw. und die Fotodokumentation benötige ich Ihr schriftliches Einverständnis.

Die entnommenen Proben sende ich in ein akkreditiertes Labor zur Analyse und Auswertung. Die gewonnenen Ergebnisse liefern den Nachweis für eine Schimmelpilzbelastung und sind damit in einem Rechtstreit unabdingbar. Die Bestimmung der Schimmelpilzgattung und die Menge an Sporen in der Raumluft kann Rückschlüsse auf die gesundheitliche Gefährdung zulassen.

Leider dauern die Laboruntersuchungen oft länger als ich es mir wünsche.

 

4. Datenauswertung

Wenn alles zusammengetragen ist beginnen meine „Hausaufgaben“. Diese können je nach Auftrag mehr oder weniger umfangreich sein.

Ich fasse alle Messergebnisse, Laborprotokolle und allgemeine Informationen  zusammen und bringe sie in einen sinnvollen Zusammenhang. Dafür wende ich die gültigen Normen und technischen Regeln an und stelle Abweichungen heraus.

Je nach Auftrag kann ich aus den Daten und Informationen  einen Untersuchungsbericht anfertigen der mit meiner Schlussfolgerung für die Ursache und Möglichkeiten zur Sanierung endet, ein Sanierungskonzept erarbeiten oder ein Gutachten erstellen .

Meist genügt ein Untersuchungsbericht um eine Sanierung anzugehen oder „Dampf zu machen“.

 

5. Erstellung eines Gutachtens

Für einen Rechtsstreit ist ein qualifiziertes Gutachten notwendig. Die Vorgehensweise der Erstellung ist dem Untersuchungsbericht ähnlich jedoch muss ich alle Rechenschritte und Schlussfolgerungen wissenschaftlich belegen, gültige Normen und anerkannte Regeln der Technik aufführen und deren Anwendung erklären. Ebenso werden in einem Gutachten alle genommenen Beweise aufgeführt und die Messverfahren und Probenahme beschrieben Gutachten müssen verständlich formuliert sein und einer begreifbaren Abfolge verfasst sein. Es gelten außerdem besondere Formvorschriften.

Für ein Gutachten fallen selten weniger als 15 Arbeitsstunden an.

 

6. Besprechung der Ergebnisse

Wenn Sie es wünschen besprechen wir die Ergebnisse der Auswertung noch einmal persönlich. Gern besuche ich Sie und übergebe Ihnen den Untersuchungsbericht, das Sanierungskonzept oder das Gutachten und erläutere Ihnen den Inhalt. Das kann für Laien sehr hilfreich sein um das Problem zu verstehen und die Schlussfolgerungen zu akzeptieren und umzusetzen.

Sofern eine Schimmelpilzbeseitigung ansteht erhalten Sie von mir auch weiterführende Information zur fachgerechten Arbeitsausführung, der notwendigen Dokumentation und den erforderlichen Schutzmaßnahmen.

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